Online-Informationsveranstaltung am Montag, 26.04.2021
Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren die Parteien im Baden-Württembergischen Landtag aufgerufen, im Koalitionsvertrag für die kommende Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zu verankern (www.aufruf-ladg.de). Im nun vorliegenden Sondierungspapier ist ein Landesantidiskriminierungsgesetz als ein Vorhaben für die nächste Legislatur enthalten. Dies ist ein großer Erfolg, doch nur der erste Schritt.
Die Informations-Veranstaltung der LAG Antidiskriminierungsberatung richtete sich an die unterzeichnenden Verbände und Organisationen und beantwortet folgende Fragen:
- Was genau regelt ein LADG? Welche Schutzlücken können damit geschlossen werden?
- Welche Erfahrungen gibt es in Berlin nach neun Monaten LADG? Was genau bringt ein LADG in der Begleitung und Beratung von Menschen, die Diskriminierung erfahren?
- Auf was müssen wir in Baden-Württemberg achten, wenn es nun darum geht, aus einem politischen Vorhaben ein Gesetz zu machen?
Referent*innen:
Doris Liebscher, Leiterin der LADG-Ombudsstelle in Berlin
Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende des Berliner Dachverbandes der Selbsthilfeorganisationen (LV Selbsthilfe)
Agnieszka Witkowska, Antidiskriminierungsberaterin im LV Selbsthilfe