Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen. Manche Menschen sind in besonderer Weise von der Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen. Zum Beispiel sind Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Vorerkrankungen in besonderer Sorge, und auch Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen oder Sammelunterkünften für Geflüchtete leben oder um ihre Arbeitsplätze bangen. Die Pandemie vergrößert bestehende Ungleichheiten und verstärkt bestehende Diskriminierungsrisiken.
Mit dieser Stellungnahme wenden wir, die Antidiskriminierungsberatungsstellen des Landes Baden-Württemberg, uns an die Personen, die aufgrund einer chronischen Krankheit oder einer Behinderung von der Maskenpflicht befreit sind, allerdings immer wieder in Situationen kommen, in denen diese Befreiung nicht anerkannt wird und die sich dadurch diskriminiert fühlen und sich in großer Zahl an unsere Beratungsstellen wenden.
Zum Umgang mit Ausnahmen von der Maskenpflicht hat die Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung bereits im Juni in einer Pressemitteilung Stellung genommen (https://lag-adb-bw.de/2020/06/05/pressemitteilung-zutritt-verboten-trotz-befreiung-von-der-maskenpflicht/). Diese Stellungnahme wurde von sehr fragwürdigen Quellen politisch missbraucht. Wir weisen auch deswegen mit Nachdruck darauf hin, dass wir das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf der Basis der momentanen wissenschaftlichen Erkenntnisse für sinnvoll erachten und in den getroffenen Verordnungen zur Eindämmung des Virus keine grundsätzliche Diskriminierung sehen.
Es gibt keine eindeutige Regelung, wie die Befreiung von der Maskenpflicht in Läden, Arztpraxen, Öffentlichem Personennahverkehr etc. gehandhabt werden soll. Das bringt alle Beteiligten in eine schwierige Situation: die Menschen, die aufgrund von Behinderung oder Erkrankung keine Maske tragen können, aber auch Ladenbesitzer_innen, Mitarbeiter_innen, Ärzt_innen, Busfahrer_innen und Polizist*innen, die in Konfliktsituationen dazu gerufen werden.
Die Antidiskriminierungsberatungsstellen in Baden-Württemberg bekommen dazu so viele Anfragen, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht alle einzeln bearbeiten können. Deshalb stellen wir hier Betroffenen Informationen zur Verfügung, um sich selbst zu vertreten und wir nennen Kriterien, wann es sinnvoll ist, unsere Beratung anzufragen.
- Sollten Sie an dem Zugang zu Geschäften oder sonstigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens gehindert werden, dann können Sie auf die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg verweisen, die in §3 (2) Ausnahmen für Menschen mit Erkrankungen/Behinderungen vorsieht. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/verordnungen/
- Die rechtliche Einschätzung, inwieweit das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zum Tragen kommt bei Menschen, die aufgrund einer Krankheit von der Maskenpflicht befreit sind, ist bisher noch ungeklärt. Diesbezüglich verweisen wir auf die Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes: https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/was-wir-machen/projekte/Corona/Mund_Nasenschutz/Mund_Nasenschutz_node.html Diese wird laufend aktualisiert.
- Es steht Ihnen offen, gegen die Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus zu klagen, jedoch müssen sie selbst juristischen Beistand zu suchen.
Wann wir unterstützen können:
- Wir unterstützen Menschen, wenn ihre Gesundheitsversorgung gefährdet ist oder ihre Grundversorgung an Lebensmitteln und sonstigen Gütern nicht gewährleistet ist.
- Wir unterstützen Menschen, die im Zusammenhang mit der Pandemie verstärkt Diskriminierung erfahren (z. B. wenn Gruppen aufgrund von rassistischen Zuschreibungen oder Alter häufiger und strenger auf Einhaltung der Pandemie-Vorschriften hingewiesen werden oder Menschen mit Behinderung, die durch die Vorschriften noch stärkere Barrieren erfahren).
Wenn wir neue Informationen zu diesen Fragen erhalten, aktualisieren wir diese Empfehlungen. Bis dahin appellieren wir an alle, sich solidarisch mit ihren Mitmenschen zu verhalten, sodass die Pandemie sobald wie möglich eingedämmt werden kann.
Die Stellungnahme im PDF-Format: Stellungnahme zur Beratung von Menschen, die von der Maskenpflicht befreit sind